Allgemeine Geschäftsbedingungen

Textsellence
Konzept – Text – Creative Direction

1. Allgemeines

1.1
Die nachfolgenden AGB gelten für alle mündlichen und schriftlichen Verträge über Leistungen zwischen Textsellence und dem Auftraggeber. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese von den hier aufgeführten entgegenstehende oder abweichende Bedingungen enthalten.

1.2
Die hier aufgeführten AGB gelten auch dann, wenn Textsellence den Auftrag des Auftraggebers in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen ausführt.

1.3
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Texter ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Mitwirkungspflichten

Das Textsellence zur Verfügung gestellte Bildmaterial ist frei von Rechten Dritter.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Textsellence überträgt dem Auftraggeber alle übertragbaren und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen, einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Die Übertragung ist zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise unbeschränkt. Sie schließt das Recht zur Änderung und Übertragung an Dritte ein.

3.2. Die vorstehehende Rechtsübertragung ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

3.3 Sollten erbrachte Leistungen vom Auftraggeber nicht verwendet werden, ist Textsellence in der Verwendung für Dritte frei. Hiervon ausgenommen sind direkte Wettbewerber des Auftraggebers.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4.2 Die Erstellung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Textsellence für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.3 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen und Texten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Dabei wird ein pauschaler Stundensatz von 90 EUR zugrunde gelegt.

5.2 Textsellence ist berechtigt, zur Auftragserfüllung erforderliche Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzukaufen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Textsellence eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall im Namen und für Rechnung von Textsellence Verträge über Fremdleistungen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Textsellence von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von einer Übernahme der Kosten.

5.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag unternommen werden, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster

6.1 Vor der Vervielfältigung legt der Auftraggeber Textsellence ein Korrekturmuster des Werbemittels vor.

6.2 Eine Produktionsüberwachung durch Textsellence erfolgt nur in Ausnahmefällen und aufgrund besonderer Vereinbarung.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Textsellence unentgeltlich mindestens 2 einwandfreie Belege. Textsellence ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zur Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1 Für Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. haftet Textsellence und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Sofern Textsellence Fremdleistungen in Auftrag gibt, ist eine Haftung für den jeweiligen Auftragnehmer ausgeschlossen.

7.3 Texte sind vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit zu überprüfen und zu genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit auf den Auftraggeber über.

7.4 Textsellence übernimmt keine rechtlichen Prüfungen und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.

7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeiten schriftlich bei Textsellence geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.

8. Geheimhaltung 

Textsellence verpflichtet sich, alle ihm während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers geheim zu halten, solange sie nicht offenkundig geworden sind. Die Verpflichtung ist über die Dauer dieser Vereinbarung hinaus gültig.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Wer klug ist, macht sich schlau.

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